Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Seminare, Webinare und Coaching Offline und Online
procontrain GmbH, Berliner Platz 6, 25524 Itzehoe/Germany
Ust.-ID / VAT-ID: DE276019417 ● Eingetragen am Amtsgericht Pinneberg HRB 9101 PI
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend geschlechtsunspezifisch "Teilnehmer" genannt. „Teilnehmer“ bezeichnet somit in aller Wertschätzung alle Teilnehmenden (m/w/d).
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal
1 Teilnehmer (Offline oder Online Einzelcoaching), bis zu 6 Teilnehmern (Offline oder Online Gruppen-Coaching), oder bis zu 12 Teilnehmern (Offline Seminare/Webinare/Workshops) besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem auf seiner Website und in von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
1. Die Bereitstellung eines Coaches für die jeweilige Veranstaltung, der eine zumindest mehrjährige, eigene Berufserfahrung zum jeweiligen Thema aufweist oder im Bereich Life Coaching eindeutig nachvollziehbar eigene Lebenserfahrungen zum jeweiligen Thema aufweist.
2. Die Bereitstellung eines Fotoprotokolls als Pdf-Datei, das die wichtigsten in der Veranstaltung erarbeiteten Ergebnisse zusammenfasst.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Unsere Seite bietet die Möglichkeit, über ein Email-Formular eine unverbindliche Reservierung eines Seminars oder Webinars zu tätigen.
Diese Reservierung bzw. ihre Bestätigung durch uns bedeutet noch keine verbindliche Buchung und begründet somit kein hier im Weiteren geregeltes Vertragsverhältnis.
Eine solche Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen formlos per Email widerrufen werden. Um eine solche bitten wir Sie aber im Sinne der wechselseitigen Fairness ausdrücklich.
3.2 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Email oder durch das Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Buchungsformulars auf der Website.
3.3 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Bestätigungs- oder Ablehnungs-Email.
3.4 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung zumindest einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR für gegenstandslos erklärt werden.
Im Weiteren gelten folgende Stornofristen:
- ab 6 Wochen vor dem fixierten Termin 50% des Honorars
- ab 4 Wochen vor dem fixierten Termin 75 % des Honorars
- ab 2 Wochen vor dem fixierten Termin 100% des Honorars
Maßgebend für die Berechnung ist der Tag des Eingangs der Stornierung.
Sofern der Veranstalter einverstanden ist und entsprechende Termine frei sind, besteht die
Möglichkeit einer Terminverschiebung. Auf diese besteht allerdings kein rechtlicher
Anspruch.
3.5 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
Für die Auftragserteilung genügt hier die Rücksendung per Email der unterschriebenen und
gestempelten ersten Seite des procontrain-Angebotes.
3.6 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Bei einer kurzfristigen Verhinderung oder Erkrankung des Coaches hat der Veranstalter das Recht, im Bereich Business Coaching einen in gleichem Maße qualifizierten Vertreter zu bestimmen.
Im Bereich Life Coaching hat der Teilnehmer das Recht auf einen neuen Termin mit seinem
bisherigen Coach. Diese Terminverlegung erfolgt kostenfrei.
3.8 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per
Kreditkarte
Vorabüberweisung
Überweisung auf Rechnung
per PayPal
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen:
Online und Offline Coaching ist grundsätzlich spätestens 7 Kalendertage vor dem Durchführungstermin vorab zu bezahlen.
4.3 Sofern keine Vorabzahlung erfolgt, sind sämtliche Zahlungen 7 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen (Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung), werden nach den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Fahrtkosten) bzw. zum Selbstkostenpreis (Hotel und Frühstück) berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich bei Erbringung der Leistung in Deutschland exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, bei Erbringung innerhalb der EU exklusive der im betreffenden Land gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der Rechnung ausgewiesen und ist vom Teilnehmer mit dem Bruttobetrag zu zahlen. Bei der grenzüberschreitenden Erbringung (Online Webinar oder Coaching) von Leistungen wird keine gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
5.3 Grundsätzlich finden alle Online-Veranstaltungen auf Videokonferenz-Plattformen oder anderen
Online Kollaborations-Plattformen statt, die vom Veranstalter bereitgestellt werden.
Der Veranstalter übernimmt dabei keinerlei Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit und
Verfügbarkeit dieser Plattformen. Er stellt dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn der
Veranstaltung die Zugangsdaten sowie ggf. weitere Informationen über den Zugang zur Verfügung.
Sollte die Veranstaltung ganz oder teilweise aufgrund von Verbindungsproblemen nicht stattfinden können, so wird sie, sofern dies der Veranstalter zu vertreten hat, für die Teilnehmer kostenfrei auf einen anderen Termin verlegt.
Sollte dies nicht möglich sein, wird der komplette Veranstaltungspreis innerhalb von 7 Kalendertagen auf das bei der Buchung benutzte Zahlungsmittel erstattet.
Sollte der Teilnehmer technische Probleme zu verantworten haben, besteht ebenfalls die
Möglichkeit einer Terminverlegung auf Kulanz. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Die im Rahmen der Veranstaltungen gegebenen Hinweise, Handlungsempfehlungen und Tipps sowie alle von procontrain zur Verfügung gestellten Teilnehmerunterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand gegeben bzw. zur Verfügung gestellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter und alle von ihm eingesetzten Coaches haftet nicht für Entscheidungen und Handlungen der Teilnehmer im Nachgang der jeweiligen Veranstaltung.
9. Sonstige Bestimmungen
9.2. Erfüllungsort ist das Amtsgericht Pinneberg, Deutschland. Es gilt das das deutsche Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann eine wirksame und
durchsetzbare Bestimmung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten
kommt.
Itzehoe, 21.06.2021